Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt vor, dass Medizinprodukte nur nach Maßgabe der Verordnung errichtet, betrieben, angewendet und instandgehalten werden. Jede Gesundheitseinrichtung mit mehr als 20 Beschäftigten hat sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Diese Sicherheit ist sehr wichtig für uns, deshalb stellen sich in der arona Klinik gleich mehrere Menschen dieser Verantwortung.