Medizinproduktesicherheit

Wir sorgen für mehr Sicherheit

Medizinproduktesicherheit

in der geriatrischen ARONA Klinik

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt vor, dass Medizinprodukte nur nach Maßgabe der Verordnung errichtet, betrieben, angewendet und instandgehalten werden. Jede Gesundheitseinrichtung mit mehr als 20 Beschäftigten hat sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Diese Sicherheit ist sehr wichtig für uns, deshalb stellen sich in der arona Klinik gleich mehrere Menschen dieser Verantwortung.

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

der ARONA Klinik

Die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nehmen als zentrale Stelle der ARONA Klinik folgende Aufgaben wahr:

  • Die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • Die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen

Haben Sie Fragen? Unsere Beauftragten für Medizinproduktesicherheit stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich an uns: