Bei freier Bettkapazität kann auch eine Begleitperson in Ihrem Zweibettzimmer aufgenommen werden. Den aktuellen Tagessatz erfahren Sie in der Klinikverwaltung. Zwingend erforderlich ist eine Begleitung bei Patienten, die nicht mehr entscheidungsfähig sind. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, werden die Kosten der Mitaufnahme von Begleitpersonen in der Regel durch die Krankenkasse getragen.